MACHT.RECHT.GESELLSCHAFT?

Infoveranstaltung “drohende Gefahr: das neue Polizeigesetz NRW”

Posted: May 29th, 2018 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Infoveranstaltung “drohende Gefahr: das neue Polizeigesetz NRW”

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW bedient die Ängste, die sie im Wahlkampf selbst geschürt hat und plant eine heftige Verschärfung des Polizeigesetzes nach dem bayrischen Vorbild. Noch im Juli sollen die Gesetzesänderungen verabschiedet werden. Die bereits bestehenden Befugnisse der Polizei einzuschreiten bevor überhaupt etwas passiert ist, werden dadurch stark ausgeweitet – auf Kosten der Freiheit aller Menschen.

Wie fügt sich das Vorhaben in den derzeitigen Sicherheitsdiskurs ein? Was kommt da auf uns zu? Was bedeutet der neu eingeführte Begriff der “drohenden Gefahr”? Welche Gefahren ergeben sich daraus wiederum für jede*n Einzelne*n von uns, für unseren Alltag und unsere politische Praxis? Wie reagieren wir auf diese Einschränkung unserer Rechte?

Diese und andere Fragen wollen wir mit euch diskutieren. Wir – das ist der AK Zu Recht und andere Personen, die sich in der Kampagne gegen das neue Polizeigesetz engagieren .
Es ist klar: Die Neuerungen werden uns alle treffen. Klar ist aber auch: Einige werden davon besonders betroffen sein. Diesen Menschen muss unsere Solidarität gelten.


Für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung – eine Stellungnahme

Posted: May 9th, 2018 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung – eine Stellungnahme

Heute am 09. Mai eröffnet in Münster der Katholikentag. Auch Abtreibungsgegner*innen wie dem Verein ALfA wird beim Katholikentag eine Plattform geboten. Laut der einseitigen Werbeanzeige in der Vernanstaltungszeitung des Katholikentages plant die Gruppe in Münster präsent zu sein und auf ihre Aktionen aufmerksam zu machen.

Zu der Anzeige wurde bereits durch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster Stellung genommen.Wir möchten an dieser Stelle unsere Solidarität mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ausdrücken!

Die Debatte um das Recht auf Abtreibung ist in Zeiten, in denen über den § 219 a StGB diskutiert wird, extrem wichtig und sollte auch weiterhin im öffentlichen Raum geführt werden können. § 219 a StGB sieht eine Strafbarkeit für Ärzt*innen, die für die Möglichkeit der Abtreibung werben, vor. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Begründung einer Strafbarkeit einer Verletzungshandlung in Bezug auf ein rechtlich geschütztes Gut bedarf, problematisch. Im Ergebnis soll es bei § 219 a StGB um den Schutz des Lebens des nichtgeborenen Kindes gehen, aber ist es dann zielführend medizinische Aufklärungs- und Hinweispflichten einzuschränken? Und wie können der Schutz des Lebens der Frauen* selbst sowie ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung so ausreichend gewährleistet werden?
Im Rahmen der Debatte um das Recht auf Abtreibung muss zwingend berücksichtigt werden, dass jede Schwangerschaft für sich in einem ganz individuellen Kontext steht.

ALfA spricht sich mit reaktionären Forderungen gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen aus und steht damit in der Tradition patriarchaler Strukturen. Die von ALfA vertretenen Positionen bieten zudem Anknüpfungspunkte für rechtsextreme Gruppierungen und Ideologien. So fielen auch einzelne Regionalverbände und Mitglieder der Gruppe ALfA durch Äußerungen, welche die NS-Zeit verharmlosen auf[1]. Wir kritisieren den Auftritt des Vereins ALfA im Rahmen des Katholikentages in Münster.

Wir, als AK Zu Recht positionieren uns klar für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wir setzen uns für ein Recht auf Abtreibung und die Möglichkeit der medizinischen Aufklärung darüber ein!

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf den schon einmal geteilten sehr lesenswerten Artikel aus der taz https://taz.de/!5467554/ verweisen.

[1] http://www.taz.de/!5032802/  (zuletzt aufgerufen am 09.05.2018)


ZUR GEPLANTEN ÄNDERUNG DES POLIZEIGESETZES IN NRW

Posted: April 26th, 2018 | Author: | Filed under: General | Comments Off on ZUR GEPLANTEN ÄNDERUNG DES POLIZEIGESETZES IN NRW

Am 22.02.2018 brachte die Landesregierung von NRW im Zuge ihres „Sicherheitspaketes I“ einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes NRW in den Landtag ein (1). Am 26.04. findet die erste Lesung im Landtag statt.
Die Änderungen bedeuten schwere Eingriffe in die Privatsphäre und die Freiheitsrechte Aller: Überwachung der Telekommunikation, Anordnung von Aufenthaltsgeboten und Kontaktsperren und die Möglichkeit der Ingewahrsamnahme von bis zu einem Monat. Wir, der AK zu Recht, kritisieren die geplante Änderung des Polizeigesetzes NRW, da sie auf verfassungswidrige Weise in die Grundrechte der Bürger*innen eingreift.

Bislang war für ein Einschreiten der Polizei grds. das Vorliegen einer konkreten Gefahr erforderlich. Aus Sicht eines durchschnittlichen Polizeibeamten mussten also Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei Nicht-Einschreiten der Polizei ein Schaden in absehbarer Zeit wahrscheinlich werden würde. Durch die Änderung soll der Begriff der „drohenden Gefahr“ in § 8 IV PolG NW eingeführt werden: „Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn im Einzelfall hinsichtlich einer Person bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person innerhalb eines absehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird.“ Zum einen genügt dadurch eine „drohende Gefahr“, die weit im Vorfeld einer etwaigen Straftatplanung und –begehung und damit weit vor einer Schadensentstehung liegt (2). Zum anderen öffnet die Subsumtion unter den Begriff der „drohenden Gefahr“ der Polizei die Tür für seit 1945 nicht mehr da gewesene Maßnahmen: §20c PolG NW soll die Telekommunikationsüberwachung auf verschlüsselte digitale Inhalte ausweiten (sog. Quellen-TKÜ), sollte die betroffene Person unter den Begriff des „potentiellen Gefährders“ fallen. §34b PolG NW des Gesetzes führt die Möglichkeiten von Anordnungen zu Kontakt- und Aufenthaltsverboten von bis zu drei Monaten – und länger bei erneuter Anordnung – ein.

Gemäß §34c PolG NW wird es die elektronische Fußfessel für Personen geben, von denen eine sogenannte drohende Gefahr ausgeht.Widersetzt man sich der damit möglichen Maßnahme, macht man sich gem. §34d PolG NW strafbar – auch wenn später etwa gerichtlich festgestellt wird, dass die Anordnung der Fußfessel rechtswidrig war.

„Mehr Sicherheit bedeutet Freiheit“, meint Innenminister Herbert Reul. Freiheit bedeutet es jedoch nicht für die Menschen, die von der Polizei, ohne dass von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht, in die Kategorie des*r potentiellen Gefährder*in eingeordnet werden und somit z.B. ohne es zu wissen überwacht werden können.

Am Ende des Entwurfes verbirgt sich die Änderung des § 38 PolG NRW, auf Grund derer die Polizei potentielle Gefährder*innen bis zu einem Monat in Gewahrsam nehmen kann, bevor ein richterlicher Beschluss eingeholt werden muss.
Es erfolgt also eine präventive Ingewahrsamnahme wegen “drohender” Gefahren.

Die geplante Änderung des Gesetzes ist durchzogen von unbestimmten Rechtsbegriffen und darauf aufbauenden, stark in die Freiheit der Bürger*innen eingreifenden Präventivmaßnahmen.

Wir, der AK zu Recht, kritisieren die geplante Änderung des Polizeigesetzes NRW, da sie auf verfassungswidrige Weise in die Grundrechte Aller eingreift.
Wir lehnen die geplante Änderung als Teil des Netzwerkes „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW” ab und rufen euch auf, unseren Protest zu unterstützen.

Heute findet die erste Lesung im Landtag in Düsseldorf statt. Kommt zum Protest vorbei und macht euren Ärger sichtbar!

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(1) Entwurf: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-569.pdf

(2) vgl: PM der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.: http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf

(3) PM der Polizei: http://www.mik.nrw.de/presse-mediathek/aktuelle-meldungen/aktuelles-im-detail/news/neue-landesregierung-bringt-erstes-sicherheitspaket-auf-den-weg-minister-reul-aktuelle-terrorbedr.html


Über Rassismus diskutieren statt ihn zu ignorieren!

Posted: February 17th, 2018 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Über Rassismus diskutieren statt ihn zu ignorieren!

Über Rassismus zu sprechen,  bedeutet auch immer, sich mit dem eigenen Rassismus – individuell wie institutionell – auseinander zu setzen. Niemand ist frei von rassistischen Denkmustern und Vorurteilen; das gilt gleichermaßen für politisch aktive Menschen, die versuchen demokratische Mehrheiten zu erringen, wie auch für Personen an staatlichen  Stellen, die demokratisch beschlossene Regeln durchsetzen.

Eine Gesellschaft kann dieser Problematik nur durch Aufklärung der Umstände, Hinterfragen der eigenen Denk- und Verhaltensmuster sowie Diskussionen über institutionelle Verbesserungen begegnen. Umso fragwürdiger erscheint es, wenn die politische Diskussion über Rassismus unterbunden werden soll. Hinsichtlich eigener Vorurteile muss sich jede*r selbst prüfen. Wenn es aber um rassistische Strukturen geht, die in einer Gesellschaft verankert sind, bedarf es der öffentlichen Debatte.

Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, die Praxis des sogenannten Racial Profiling, also die Durchführung polizeilicher Kontrollen anhand des Merkmales vermeintlicher „Abstammung“ oder „Herkunft“ unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, auch in Münster zu diskutieren. Dass unser Grundgesetz in dieser Frage die passende Antwort auf gesellschaftliche Realitäten darstellt, zeigt u.a. das Oberthema „100% Menschenwürde“ der Münsteraner Wochen gegen Rassismus. In diesem Geiste wird etwa auch die Grundgesetz-Verteil-Aktion des CDU- Politikers Marc Würfel-Elberg von Bürgerliche Vielfalt e.V. am 17.03.2018 in der Münsteraner Innenstadt stehen. Es erscheint uns daher befremdlich, dass Mitglieder der CDU-Ratsfraktion eine Diskussion über die Garantie grundgesetzlich verbürgter Rechte verbieten möchten, während sich innerhalb der gleichen Veranstaltungswoche andere CDU-Politiker*innen explizit für eine Verbreitung des Grundgesetzes einsetzen.

Dass die Praxis des Racial Profiling grundrechtswidrig ist, bestätigt Dr. Daniela Hunold,
Kriminologin an der Hochschule für Polizei in Münster, in einem Interview mit der taz (1): „Damit wird das Diskriminierungsverbot aufgeweicht und eine Maßnahme, die eigentlich verboten ist, legitimiert. Darüber hinaus ist es höchst fraglich, ob Racial Profiling überhaupt effektiv ist. Es gibt wissenschaftliche Studien, die das Gegenteil sagen: dass man, wenn man nach rein äußerlichen Kriterien vorgeht, seltener potenzielle Straftäter herausfischt. Mit Kontrollen, die sich nach anderen Kriterien wie Verhalten und anderen Charakteristika richten, erzielt man eine höhere Trefferquote.“

Bei den Münsteraner Wochen gegen Rassismus gilt es dem Titel nach, ganz konkret die
Situation in Münster in den Blick zu nehmen. In der Tat meldeten sich mit der aufkommenden Debatte über die Veranstaltung „Alltäglicher Ausnahmezustand: rassistische Polizeikontrollen vs. Menschenwürde“ zunehmend Personen zu Wort, die selbst bereits mehrfach Polizeikontrollen erleben mussten, bei denen neben der eigenen vermeintlichen Herkunft kein Anlass zur Kontrolle erkennbar war. „Es ist mir wiederholt passiert, dass ich grundlos von der Polizei untersucht wurde, und das ist nicht gerade erfreulich“, berichtet etwa der Soziologe Dr. Georgios Tsakalidis. Dabei betont er, dass er sich als Mitglied des Integrationsrats der Stadt Münster und aktive Person des öffentlichen Lebens einigermaßen zu wehren weiß, während viele andere Menschen angreifbarer seien. „Ich stelle mir vor, wie es Menschen ergeht, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Sie müssen alles hinnehmen, die Diskriminierung, die
Willkür, die Amtsanmaßung, nur um schnell aus der entwürdigenden Situation heraus zu
kommen.“

Der Menschenrechtler und Mitbegründer der „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt“ Biplab Basu, der auch bei der Veranstaltung „Alltäglicher Ausnahmezustand: rassistische Polizeikontrollen vs. Menschenwürde“ sprechen wird, kennt eine Vielzahl solcher Fälle und bestätigt, dass Racial Profiling keineswegs eine harmlose Passkontrolle sei. Die Kontrollenkönnten, ganz im Gegenteil, massive  Auswirkungen auf die Betroffenen haben. „Zum einen eskalieren die Kontrollen häufig, weil die Menschen nicht verstehen, warum sie kontrolliert werden, und die Polizeimaßnahmen in Frage stellen. Dann kann es zu gewaltsamen
Festnahmen, Misshandlungen und Übergriffen kommen. Zudem ist eine Kontrolle in der Öffentlichkeit so demütigend und erniedrigend, dass betroffene Menschen lange unter den psychischen Folgen leiden.“ (2)

Diese Erfahrung hat auch Alex L. gemacht, der aus dem Kamerun kommt, an der FH Münster in Steinfurt studiert und deswegen mehrmals in der Woche mit dem Zug fährt. Wenn er die Polizei sieht, wird er nervös: „Das kommt daher, dass ich sehr oft von der Polizei kontrolliert werde, wenn ich am Hauptbahnhof bin. Als ich vor fünf Jahren nach Deutschland kam, war ich davon begeistert, weil ich dachte, dies sei Ausdruck eines hohen Sicherheitsniveaus. Angefangen, mir mehr Gedanken darüber zu machen, habe ich erst, als ich wegen einer solchen Kontrolle den Zug nach Steinfurt verpasste und eine Klausur nicht mitschreiben konnte. Meine deutschen Kommilitonen sagten mir, sie seien noch nie von Polizei kontrolliert worden. Ich dachte zuerst, dass ich mich vielleicht falsch benehme oder falsch laufe, bis ich mit anderen Kamerunern darüber sprach. Sie waren alle überrascht, dass ich den Grund nicht kannte: meine Hautfarbe.“ Alex merkt, wie viele Menschen darunter leiden und dass dieses Thema in Deutschland weitgehend tabuisiert wird. „Das hat mich depressiv gemacht – ich mache mittlerweile eine Therapie. Dieses Gefühl ist echt nicht beschreibbar. Mittlerweile weiß ich jedenfalls, dass die ,normalen ʻ Polizeikontrollen nicht ,normal ʻ sind.“

Die Folgen solcher Kontrollen machen deutlich, dass Racial Profiling einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt. Dabei geht es gerade nicht, wie die Gewerkschaft der Polizei in einer neuen Pressemeldung behauptet, um eine „unbegründete Pauschalisierung“, sondern um eine empirisch begründete, wissenschaftlich erforschte und auch aus den eigenen Polizeireihen zum Teil bestätigte Praxis, deren institutionalisierte Verbreitung unbedingt auf den gesellschaftlichen Prüfstand gehört. Dass es sich bei der Bezeichnung „alltäglicher Ausnahmezustand“ im Veranstaltungsnamen um den Buchtitel der Lesung handelt, haben wir zudem bereits am 06.02. klargestellt. Statt einer Distanzierung von unserer Veranstaltung, wie sie die GdP nun fordert, wünschen wir uns vielmehr von der Stadt, dass sie sich klar hinter eine Enttabuisierung rassistischer Strukturen innerhalb von Teilen des Behördenapparats stellt.

Wenn der Titel der Münsteraner Wochen gegen Rassismus „100% Menschenwürde“ ist, muss Racial Profiling ein zentraler Diskussionspunkt sein.

Wir freuen uns daher, am 23. März um 19.30 Uhr mit vielen Interessierten im neben*an im Cinema zu diskutieren.

„AK Zu Recht“ und „Bündnis gegen Abschiebungen Münster“

 

(1) http://www.taz.de/!5371281/
(2)https://jungle.world/artikel/2017/28/sonderbefugnisse-muessen-
abgeschafft-werden


Münsteraner Wochen gegen Rassismus – aber keine Diskussion über Rassismus?

Posted: February 17th, 2018 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Münsteraner Wochen gegen Rassismus – aber keine Diskussion über Rassismus?

Der CDU-Ratsherr Leschniok kritisiert die im Rahmen der „Wochen gegen Rassismus“ stattfindende Lesung „Alltäglicher Ausnahmezustand: rassistische Polizeikontrollen vs. Menschenwürde“ als Verleumdung der Polizei. Die Veranstalter – der AK Zu Recht und das Bündnis gegen Abschiebungen – wehren sich gegen diesen Vorwurf und das von Leschniok angestrengte Verbot der Diskussion über „Racial Profiling“

Erklärung der Veranstalter*innen:

Wir finden es unglaublich, dass Herr Leschniok diese Veranstaltung aus dem Programm der Stadt Münster verdrängen will. Für uns ist das Eintreten für die Geltung des Grundgesetzes keineswegs ein ‚Skandal‘, sondern demokratische Pflicht!“, erklärt ein Mitglied des Bündnis gegen Abschiebungen. Art. 3 Abs. 3 GG verbietet u.a. Benachteiligungen auf Grund der Merkmale ‚Abstammung‘, ‚Rasse‘ sowie ‚Herkunft‘ und verbietet daher, diese als Anknüpfungspunkt für eine Identitätsfeststellung durch die Polizei zu verwenden.“

“Bei der Formulierung des Ankündigungstextes fanden wir es nicht einfach, trotz der Begrenzung auf 250 Zeichen ein berechtigtes Anliegen zusammenzufassen, dabei auf die strukturelle Dimension hinter dem jeweiligen Einzelfall hinzuweisen und auch noch einen Bezug zu Münster herzustellen. Wir halten die Formulierung dennoch für ausreichend differenziert und nicht für eine ‚unfassbare Entgleisung‘, so ein Vertreter des AK Zu Recht.

Auch beschreibt die Überschrift „Alltäglicher Ausnahmezustand“ den Titel des Buches, aus dem gelesen werden soll, und ist von uns keinesfalls als pauschale Unterstellung gegenüber allen Polizeibeamt*innen zu verstehen. Anders als Herr Leschniok, der in seiner Pressemitteilung den vierfachen Zeichenumfang verwendet und dennoch lediglich pauschale Kritik äußert, ohne auch nur mit einem Wort zu erwähnen, dass rechtswidriges Racial Profiling durchaus in Deutschland stattfindet, ist uns an einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Thema gelegen“, bekräftigen beide Organisationen.

Hintergrund:

Die Veranstaltung unter dem Titel „Alltäglicher Ausnahmezustand: rassistische Polizeikontrollen vs. Menschenwürde“ wird in einer von der Stadt herausgegebenen Broschüre mit folgendem Text angekündigt: „Polizeikontrollen müssen durch tatsächliche Verdachtsmomente begründet sein. Oft spielen jedoch rassistische Kriterien in der Kontrollpraxis eine Rolle. Wie kommt es dazu? Was macht Racial Profiling mit den Betroffenen? Wie ist die Lage in Münster?“

Mit dem Phänomen des sog. Racial Profiling in Deutschland haben sich bereits das Deutsche Institut für Menschenrechte (1), der High Commissioner on Human Rights der Vereinten Nationen (2) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (3) befasst. Bisher waren uns diese Institutionen nicht für notorische Polizeiverunglimpfung bekannt. Im Veranstaltungstext, den Herr Leschniok rätselhafterweise als eine „unfassbare Entgleisung“ bezeichnet, haben wir die Existenz dieses Phänomens benannt und angekündigt, uns im Rahmen einer Lesung mit den Mechanismen, die dahinterstehen, auseinandersetzen zu wollen. Nicht mehr und nicht weniger.

In der CDU Münsters gibt es offenbar auch Stimmen, die sich um Differenzierung bemühen. So weist der ehemalige CDU- Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz Herrn Leschniok auf einem Facebook-Profil darauf hin, dass das Thema Racial Profiling „hoch umstritten und deshalb durchaus diskussionswürdig ist“. Leschniok entgegnet: „Diskutieren kan man immer. Aber sicher nicht auf Grundlage einer solchen Vorverurteilung.“ Wir hätten uns von Herrn Leschniok gewünscht, dass er den gleichen Maßstab an sich selbst anlegt und statt einer pauschalen Vorverurteilung per Pressemitteilung lieber die Veranstalter*innen kontaktiert, um sich nach den genauen Umständen der Lesung zu erkundigen.

Herr Leschniok legt anscheinend mehr Wert auf schnelle mediale  Aufmerksamkeit, anstatt eine differenzierte Auseinandersetzung in der Sache zu suchen.
Wir bedauern dies zwar, nutzen aber auch gerne die Gelegenheit, alle Interessierten herzlich zur unserer Lesung einzuladen!

Quellen:

Links zum Thema Racial Profiling:
(1) Institut für Menschenrechte

(2) High Commissioner on Human Rights der Vereinten Nationen

(3) Geritchtsurteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Ankündigungstext der Veranstaltung auf der Website der Stadt Münster:
Alltäglicher Ausnahmezustand: rassistische Polizeikontrollen vs. Menschenwürde
Veranstalterin: AK Zu Recht und Bündnis gegen Abschiebungen
Art der Veranstaltung: Lesung und Gespräch
Polizeikontrollen müssen durch tatsächliche Verdachtsmomente begründet sein. Oft spielen jedoch rassistische Kriterien in der Kontrollpraxis eine Rolle. Wie kommt es dazu? Was macht Racial Profiling mit den Betroffenen? Wie ist die Lage in Münster?
Datum: 23. März 2018, 19.30 Uhr
Ort: neben*an (Cinema), Warendorfer Straße 45, 48145 Münster
Eintritt frei
Ansprechpartner: gegenabschiebungenms@riseup.net

Quelle:
Stadt Münster

Pressemitteilung Leschniok:

Unfassbare Verunglimpfung der Polizei
Von der Stadt aufgelegte Broschüre spricht von „alltäglichen
rassistischen Polizeikontrollen“

„Eine unfassbare Entgleisung“. Mit diesen Worten hat CDU-Ratsherr Stefan Leschniok eine von der Stadtverwaltung unterstützte Veranstaltung in einer Reihe unter dem Titel „Münsteraner Wochen gegen den Rassismus“ bezeichnet. In einer von der Stadt aufgelegten Broschüre wird für eine Veranstaltung über „alltägliche rassistische Polizeikontrollen“ geworben.
Die Rathaus-CDU hat die zuständige Dezernentin Cornelia Wilkens
aufgefordert, sich im Namen der Stadt von dieser Aktion zu distanzieren und die Veranstaltung aus der Serie zu nehmen. Leschniok,sicherheits- und ordnungspolitischer Sprecher seiner Fraktion: „Eine derartige Verunglimpfung der Polizei hat in einer offiziellen Broschüre der Stadt Münster absolut nichts zu suchen. Eine solche Veranstaltung kann auch nicht Teil der ‚Münsteraner Wochen gegen Rassismus‘ sein, wenn die Stadt als Mitveranstalter auftritt.“

Quelle:
CDU Münster


Endlich! Der Film IM INNEREN KREIS läuft noch einmal in Münster.

Posted: January 3rd, 2018 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Endlich! Der Film IM INNEREN KREIS läuft noch einmal in Münster.

Das Cinema (Kurbelkiste) zeigt den Film IM INNEREN KREIS am 15.01.2018 noch einmal in Kooperation mit uns.
Bereits im Oktober 2017 haben wir den Film, der sich mit staatlicher Überwachung der linken Szene auseinandersetzt, im nebenan gleich zwei Mal zeigen dürfen. Doch gab es immer noch mehr Interessierte als Plätze.
Daher hat sich das Cinema dazu entschieden, den Film am 15.01.2018 um 19 Uhr – diesmal in einem Kinosaal -erneut auszustrahlen.

Die Dokumentation IM INNEREN KREIS erzählt von den Ereignissen rund um die verdeckten Ermittler*innen, die über Jahre Teile der linken Szene Hamburgs und Heidelbergs ausspionierten und im Jahr 2014 aufflogen. Betroffen waren vor allem die Szene rund um das Hamburger Zentrum „Rote Flora“ und studentische Gruppen in Heidelberg.

Weitere Infos und Karten für die Vorstellung findet ihr hier: http://www.cinema-muenster.de/


Gemütliches Herbsttreffen nächste Woche Dienstag

Posted: November 8th, 2017 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Gemütliches Herbsttreffen nächste Woche Dienstag

Am 14.11 laden wir zu einem neuen Format in die Räume des freygeist e.V. ein. Dieses Mal wollen wir uns in eher lockerer Atmosphäre zusammen setzen und bei Tee und Suppe nochmal die Diskussion zum Thema Strafe aufgreifen. Diesmal wird es keine Texte vorher geben. Also seid gespannt, freut euch auf Überraschungen und kommt zahlreich vorbei.

Das Treffen findet um 19 Uhr in den Räumen des freygeist e.V. (Leostraße 16) statt.

 


IM INNEREN KREIS – Film und Gespräch

Posted: October 4th, 2017 | Author: | Filed under: General | Comments Off on IM INNEREN KREIS – Film und Gespräch

Am 13.10.2017 zeigen wir in Kooperation mit dem Cinema&Kurbelkiste Münster den Film “Im inneren Kreis”. Los geht es um 19.30 Uhr im neben.an (Warendorfer Str. 45, Münster).

Die Dokumentation IM INNEREN KREIS erzählt von den Ereignissen rund um die verdeckten Ermittler*innen, die über Jahre Teile der linken Szene Hamburgs und Heidelbergs ausspionierten und im Jahr 2014 aufflogen. Betroffen waren vor allem die Szene rund um das Hamburger Zentrum „Rote Flora“ und studentische Gruppen in Heidelberg.

Der AK zu Recht lädt anschließend zum Publikumsgespräch ein, bei dem die Filmemacher*innen Claudia Morar und Hannes Obens anwesend sein werden.

 


DIE NEUEN §§113, 114 STGB: INDIVIDUALSCHUT FÜR POLIZIST*INNEN?

Posted: June 23rd, 2017 | Author: | Filed under: General | Comments Off on DIE NEUEN §§113, 114 STGB: INDIVIDUALSCHUT FÜR POLIZIST*INNEN?

Am 27. April 2017 wurde eine erneute Verschärfung der Widerstandsdelikte im Bundestag beschlossen. Unter dem Titel “Schubsen gleich drei Monate Gefängnis?” wurde in den letzten Wochen viel diskutiert, was die Neufassung der §§ 113, 114 StGB tatsächlich bedeuten wird und welche Konsequenzen sie insbesondere für die Versammlungsfreiheit haben wird. Nicht nur der tatbestandliche Anwendungsbereich wird erweitert, auch das Mindeststrafmaß wird auf drei Monate erhöht. Kritik über die Unverhältnismäßigkeit der Regelung kommt von vielen Seiten.

Stimmt es, dass ein Anstieg der Gewalt gegen Polizist*innen zu beobachten ist? Was sagt uns eigentlich die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)? Wird legitimer Protest durch die Verschärfung kriminalisiert? In der Woche nach den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg wollen wir gemeinsam mit unseren Gästen: Rechtsanwältin Angela Furmaniak und Prof. Dr. Tobias Singelnstein darüber sprechen, was sich konkret verändern wird und wie sich die Änderungen auch auf die anwaltliche Praxis auswirken werden.

Die Veranstaltung findet am 10. 07. 2017 um 19 Uhr (st.) im S2 stattund wird in Kooperation von AK zu Recht, Kritische Jurist*innen Münster, IL Münster organisiert.

Rechtsanwältin Furmaniak arbeitet als Strafverteidigerin und als Anwältin für Asyl- und Polizeirecht in Lörrach. Dabei versteht sie ihre Arbeit gerade auch als kritische Auseinadersetzung mit aktuellen
Entwicklungen in den genannten Rechsgebieten, gekennzeichnet durch mehr Sicherheitsüberwachung durch staatliche Stellen und eine Beschränkung von Freiheitsgrundrechten.

Tobias Singelnstein lehrt als Professor für Kriminologie an der Ruhr Uni Bochum und setzt sich schwerpunktmäßig mit Polizeigewalt, informationeller Selbstbestimmung und allgemeinen Fragen des Strafrechts auseinander.



Vierter Lesekreis-Termin

Posted: June 20th, 2017 | Author: | Filed under: General | Comments Off on Vierter Lesekreis-Termin

Nachdem wir das letzte Mal leider vergessen haben, den Lesekreis-Termin hier anzukündigen, findet unser vierter Lesekreis am 27.06. um 19 Uhr im Seminarraum S062 (Schlossplatz 2) statt. Inhaltlich wird es um autoritäre Persönlichkeiten und Staatsformen sowie den Umgang mit den sog. Neuen Rechten gehen. Wenn Ihr die Texte haben und zu dem Treffen kommen wollt, schreibt uns gerne eine Mail an akzurecht@riseup.net!