Posted: November 25th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Aufruf “Polizeigesetz NRW stoppen!” – Landesweite Demo am 08.12.
Polizeigesetz NRW stoppen! Den Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheit abwehren!
Die NRW-Landesregierung will noch in diesem Jahr eine umfassende Verschärfung des Polizeigesetzes durchsetzen. Damit plant sie einen massiven Angriff auf unser aller Grundrechte und Freiheiten: Die Überwachung von Handys und Laptops mit Staatstrojanern, Schleierfahndung und permanente Überwachung im öffentlichen Raum, Taser-Einsatz, Kontaktverbote, Hausarrest bis hin zu wochenlangem Einsperren ohne Rechtsbeistand – das alles soll die Polizei allein aufgrund von Vermutungen tun können.
Es kann uns alle treffen, es reicht bereits aus sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufzuhalten. Diese tiefgreifende Erweiterung der polizeilichen Befugnisse hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, die Gewaltenteilung und das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aus.
Der bisherige breite Protest hat die Landesregierung unter Druck gesetzt und den Prozess verzögert. Doch die vorgelegten Änderungen sind nichts weiter als bloße Augenwischerei.
Wir sagen deshalb – wie viele in anderen Bundesländern auch – NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmantel von angeblicher Sicherheit und Ordnung und NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen Menschen! Wir werden das Polizeigesetz NRW stoppen! Dafür rufen wir ab sofort zu Aktionen in ganz NRW und zu einer landesweiten Demonstration in Düsseldorf am 08.12.2018 auf.
Mit thematischen Blöcken von beispielsweise antirassistischen, feministischen, migrantischen Gruppen, Fußballfans und Menschen aus der Klimabewegung wollen wir dort auf die Breite der Betroffenheit aufmerksam machen. Wir wünschen uns, dass auf der Demo sichtbar wird, dass dieses Gesetz alle betrifft.
Bereits in den Wochen vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes Mitte Dezember werden wir mit vielfältigen Aktionen lautstark gegen die Verschärfung protestieren, um unser aller Grundrechte und Freiheit zu verteidigen.
Mach mit – stoppen wir gemeinsam das Polizeigesetz!
Weitere Informationen:
Homepage: https://Polizeigesetz-NRW-Stoppen.de
Kontakt:Kontakt@Polizeigesetz-NRW-Stoppen.de
Facebook: https://www.facebook.com/PolGNRWStoppen/
Twitter: @PolGNRWStoppen
Posted: November 25th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Redebeitrag Demo am 16.11.
Hier dokumentieren wir unseren Redebeitrag auf der Demonstration gegen das geplante Polizeigesetz am 16.11. in Münster:
Wurde die drohende Gefahr des PolG entschärft?
Wir als kritische Jurastudierende vom AK Zu Recht aus Münster wenden uns gegen den Reformvoschlag für das Polizeigesetz NRW. Wir denken, dass das neue Polizeigesetz weiterhin eine drohende Gefahr für ganz grundlegende rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien darstellt und auf unverhältnismäßige Weise unser aller Freiheit einschränkt.
Aber was ist eigentlich so ein Polizeigesetz?
Ein Polizeigesetz gibt der Polizei die rechtliche Grundlage dafür im Vorfeld einer Straftat einzuschreiten, wenn eine strafbare Handlung noch nicht ausgeführt wurde. Es regelt die Abwehr von Gefahren!
Es geht also in einem Polizeigesetz gerade nicht um Strafverfolgung, sondern um polizeiliches Handeln im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld einer potentiellen Tat. Maßnahmen, die weit im Vorfeld einer potentiellen Straftat liegen, sind den Geheimdiensten vorbehalten und es gibt Gesetze, die deren Arbeit klar reglementieren. Die Polizei darf erst einschreiten, wenn eine „konkrete Gefahr“ gegeben ist, also wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Rechtsgutverletzung eintritt, falls die Polizei nicht sofort handelt. Die Geheimdienste dürfen bei der Planung einer Straftat Informationen sammeln, dürfen mich jedoch nicht anhalten und kontrollieren, wenn ich mir eine Axt oder eine Sturmhaube gerade erst kaufe.
Doch auch aufgrund der Landesweiten Proteste – auch hier in Münster – sieht der neue Änderungsantrag nicht mehr den Begriff der drohenden Gefahren, sondern „nur“ noch den Begriff der drohenden terroristischen Straftat vor, sodass er den Anschein einer „Entschärfung“ der vorgesehenen Änderungen hat. Doch ist die „Gefahr“, die von dem Entwurf ausging nun gebannt? Ist der neue Entwurf damit besser? Macht er uns sicher?
Statt auf Unsicherheitsfaktoren wie die wachsende soziale Ungleichheit politisch einzugehen, antwortet der Landesgesetzgeber auf subjektive Unsicherheitsgefühle der Bürger*innen, die auch durch rein populistische und/oder rassistische Aussagen der mittlerweile in allen Landesparlamenten vertretenen AFD hervorgerufen und befeuert werden, mit einer Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. Dass die Kriminalitätsrate 2017 so niedrig war wie seit 25 Jahren nicht mehr scheint in diesem emotional aufgeladenen Diskurs keinen Platz zu haben. Wir leben – was die Kriminalität in Deutschland betrifft – in selten sicheren Zeiten.
Dem sich nach rechts verschiebenden Diskurs folgend sind im aktuellen PolG-E die Maßnahmen des Präventivgewahrsams und der Überwachung der laufenden Telekommunikation, um nur diese beiden zu nennen, auch weiterhin enthalten. Die Maßnahmen im Rahmen der strategischen Fahndung werden durch den Änderungsantrag sogar ausgeweitet: Behältnisse sollen im Rahmen einer Inaugenscheinnahme geöffnet werden können.
Personen sollen zur Feststellung ihrer Identität bis zu einer Woche, statt wie bisher bis zu 12 Stunden, in Gewahrsam genommen werden können. In den Augen der Landesregierung müssten wir uns dadurch sicherer fühlen.
Gibt es uns Sicherheit, wenn die Überwachung von öffentlichen Plätzen ausgeweitet wird, ohne dass dies kenntlich gemacht werden muss? Oder verhalte wir uns dann überall wie im Kontrollbereich eines Flughafens und bemühen uns bloß nicht aufzufallen aus Angst Ziel einer Kontrolle und dadurch stigmatisiert zu werden? Nach welchen Kriterien wird im Rahmen einer strategischen Fahndung entschieden, wer kontrolliert werden soll- gerade im Hinblick auf die „Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts“? – Wahrscheinlich rassistische Kriterien! Die Stigmatisierung ganzer gesellschaftlicher Gruppen ist vorprogrammiert Das untergräbt nicht nur unser Sicherheitsgefühl, anstatt es zu stärken – das sorgt de facto für Unsicherheit.
Hinzu kommt die robustere Ausstattung der Polizei, die auch nach dem Änderungsantrag von CDU und FDP bestehen bleibt: Maschinengewehre, Distanztaser, schwere Fahrzeuge. Je mehr Bewaffnung desto mehr Sicherheit? Je weiter im Vorfeld einer möglichen Straftat eingesetzt, je kontrollierender die Maßnahmen, desto weniger Straftaten? Nein!
Je stärker und einheitlicher die Polizei organisiert ist, desto größer ist die Gefahr einer Grenzverwischung von Polizei und Geheimdiensten. Je weiter die Maßnahmen gehen, desto verheerender werden die Folgen für schon jetzt von Polizeigewalt Betroffene wie Wohnungslose, psychisch Kranke, Streikende, Fussballfans und Personen, die racial profiling erleben. Und desto eher neigen die Menschen, die sich gerade gegen das Sterben im Mittelmeer, institutionellen Rassismus, den Klimawandel oder den Braunkohletagebau im Hambacher Forst wenden, – auf Grund der abschreckenden Wirkung solcher Maßnahmen dazu ihre politische Einstellung nicht zu manifestieren. Darum lasst uns durch diese und hoffentlich viele weitere Zusammenkünfte von unseren Freiheitsrechten Gebrauch machen, welche vorgeben, dass der Staat und nicht wir Menschen, sich für sein Handeln rechtfertigen muss.
Je populistischer die Gesetzgebung wird, desto kleiner wird der Stellenwert der Freiheit.
Und wenn die versprochene Sicherheit unsere grundrechtlich garantierte Freiheit beschränkt, auf was soll diese Sicherheit dann aufbauen?
Posted: November 14th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Demo am 16.11.2018 in Münster – Nein zum PolG NRW!
Die NRW-Landesregierung plant weiterhin eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Die ursprünglich geplante Gesetzesreform konnte auch aufgrund des lautstarken Protestes abgewendet werden. Aber die neuen Vorschläge sind kein Grund zum Aufatmen und Zurücklehnen. Im Gegenteil!
Um nur einige Beispiele zu nennen:
– Auch weiterhin soll die Polizei unter dem Deckmantel der “Terrorbekämpfung” weitreichende Maßnahmen ergreifen dürfen (Schleierfahndung; Telekommunikationsüberwachung; Aufenthaltsge- und -verbote; Kontaktverbote; Fußfesseln), ohne dass eine Straftat begangen wurde oder konkret droht.
– Potenziell “gefährliche” Personen sollen weiter auch ohne Terrorgefahr bis zu 7 Tage festgehalten werden können. Dies soll bereits dann möglich sein, wenn eine ansonsten ungefährliche Person die Feststellung ihrer Identität verhindert.
– Ein “Staatstrojaner” soll in privaten Messengern Nachrichten mitlesen können. Weiterhin soll der Staat also problematische Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Anwendungen ausnutzen dürfen, anstatt sie zu schließen.
Überall gehen gerade Menschen für eine offene, freie und demokratische Gesellschaft auf die Straßen und stellen sich damit rechten Bewegungen entgegen. Im Herbst 2018 müssen wir uns in diesem Zusammenhang die Frage stellen, was ein verschärftes Polizeigesetz in den Händen extrem rechter Politiker*innen für uns alle bedeuten könnte.
Wir wollen jede Verschärfung im Rahmen des neuen Polizeigesetzes in NRW verhindern! Auch punktuelle Verschärfungen des Polizeigesetzes lehnen wir ab!
Wir wehren uns gegen das neue Polizeigesetz in NRW – überall und solange, bis das Gesetz vom Tisch ist!
// Am 16.11.2018 gehen wir deswegen in Münster auf die Straße.
// Wir – das sind sehr unterschiedliche Gruppen und Initiativen aus Münster, die nicht in jedem Punkt ihrer alltäglichen politischen Praxis übereinstimmen. Uns eint jedoch die Überzeugung, dass wir zusammenkommen müssen, um gegen das neue Polizeigesetz zu protestieren, weil es uns alle betrifft – im Alltag, auf der Straße, in Schule, Uni und Betrieb.
Posted: August 21st, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Argumentationshilfe gegen das neue Polizeigesetz
Update 14.11.2018: Wir haben den Flyer nun an den Änderungsantrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP angepasst. Die neue Version könnt Ihr HIER herunterladen und gerne weiterleiten, ausdrucken, vervielfältigen und bei Veranstaltungen oder im Bekanntenkreis verteilen.
»ICH HABE NICHTS ZU VERBERGEN – WARUM SOLLTE DIE POLIZEI MICH KONTROLLIEREN?«
»DER STAAT MUSS IRGENDWIE AUF DIE ZUNEHMENDE UNSICHERHEIT REAGIEREN!«
Dies sind typische Reaktionen auf die von uns und vielen anderen geäußerte Kritik an der Neufassung des Polizeigesetzes in NRW. Bei unseren Info-Veranstaltungen wurden wir mehrfach nach einer schriftlichen Zusammenfassung des Vortrages gefragt. Auch kam immer wieder das Thema auf, wie man Menschen, die sich nicht tagtäglich mit juristischen Fragestellungen oder dem Komplex Freiheit vs. Sicherheit beschäftigen, von der #NoPolGNRW-Kritik überzeugen könne. Aus diesem Grund haben wir einen Flyer entworfen, der vermeintliche Argumente für das Polizeigesetz entkräftet.
Posted: August 20th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Update-Infoveranstaltung – Drohende Gefahr: Das neue Polizeigesetz NRW
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW bedient die populistischen Ängste, die sie selbst im Wahlkampf geschürt hat und plant eine heftige Verschärfung des Polizeigesetzes nach dem bayrischen Vorbild. Zwar hat die Landesregierung aufgrund der heftigen Kritik die Verabschiedung des Gesetzes auf Oktober/November verschoben und geringfügige Entschärfungen angekündigt.
Aber es bleibt dabei: Die bereits bestehenden Befugnisse der Polizei, einzuschreiten bevor überhaupt etwas passiert ist, werden dadurch stark ausgeweitet – auf Kosten der Freiheit aller Menschen.
Wie fügt sich das Vorhaben in den derzeitigen Sicherheitsdiskurs ein? Was kommt da auf uns zu? Was bedeutet der neu eingeführte Begriff der „drohenden Gefahr“? Welche Gefahren ergeben sich daraus wiederum für jede*n Einzelne*n von uns, für unseren Alltag und unsere politische Praxis? Wie reagieren wir auf diese Einschränkung unserer Rechte?
Diese und andere Fragen wollen wir mit euch diskutieren. Wir – das sind der AK Zu Recht und andere Personen, die sich in der Kampagne gegen das Polizeigesetz engagieren. Es ist klar: Die Neuerungen werden uns alle treffen. Klar ist aber auch: Einige werden davon besonders betroffen sein. Diesen Menschen muss unsere Solidarität gelten. #NoPolGNRW
Posted: August 20th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Redebeitrag bei Demo am 11.07
Hier dokumentieren wir unseren Redebeitrag auf der “Kein Schlussstrich”-Demo am 11.07. in Münster:
Die BAW als oberste Anklagebehörde hat ihren Job nur bedingt/nicht gemacht.
Wir appellieren heute an die Öffentlichkeit, die staatliche Mitverantwortung der Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden, des Verfassungsschutzes, Politiker*innen, der Bundesanwaltschaft und deren Ignoranz, nicht zu vergessen. Die BAW leitete als Anklagebehörde die Ermittlungen im NSU-Prozess, d.h. sie gab die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Aufklärung und Strafverfolgung maßgeblich vor. Sie ist dem Bundesjustizministerium gegenüber weisungsgebunden. Zur Durchführung der Ermittlungen bedient sich die BAW den Verfassungsschutzämtern und den Polizeibehörden.
Die BAW selbst hat vorsätzlich die vollständige Aufklärung des NSU-Komplexes be- und verhindert, indem sie
– sich von Anfang an auf das Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe und ihr nächstes Umfeld beschränkte und damit den Netzwerkcharakter des NSU ignorierte,
– die Aufklärung staatlicher Beteiligung an diesem Netzwerk zumindest behinderte und
– Informationen zurück hielt und Verfahrensbeteiligten immer wieder die Akteneinsicht verwehrte.
Darstellung des NSU als isoliertes Trio und Ignorieren des Netzwerkcharakters des NSU:
Schon in der Anklageschrift legte sich die BAW fest: Der NSU sei eine „singuläre Vereinigung aus drei Personen“ mit einem „eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern“, der sich mit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auflöste. Trotz aufdrängender Beweislage hielt die BAW während des fünfjährigen Prozesses an der Trio-These fest. Doch 13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse und die Ermittlungen der Nebenklage haben gezeigt, dass es sich um einen breiten Unterstützer*innenkreis aus der rechtsradikalen Szene mit Verstrickungen zu staatlichen Behörden handelte. Es gibt Verbindungen zum THS, Combat 18 und V-Männern wie Primus, in dessen Firma Mundlos und Böhnhardt gearbeitet haben sollen.
Behinderung der Aufklärung der Beteiligung des Verfassungsschutzes:
Der GBA Werner Range (2011-2015) stellte schon in seiner Antrittsrede klar, dass „keine Spur von der Zwickauer Zelle zum Verfassungsschutz“ führe. Von Anfang an wurde also eine Mitverantwortung von staatlichen Stellen ausgeschlossen.[1] “Wenn ein V-Mann an den Taten beteiligt gewesen wäre“, so Range „hätten wir ihn eingesperrt und angeklagt. Wir haben überhaupt keinen Anlass, Angehörige anderer Behörden zu schützen, wenn sie in strafrechtlich relevanter Weise tätig waren. Es gibt keinen Grund, etwas zu vertuschen.”[2] (Zitat Ende) Diese Vorgehensweise bestätigte auch sein Nachfolger Herbert Diemer im Jahr 2017: „Fehler und Verstrickungen staatlicher Behörden hat es nicht gegeben, sonst wären sie verfolgt worden.“ Die BAW ging sogar noch weiter: Sie ließ Beweismittel wie Akten, aus denen Verbindungen des Verfassungsschutzes zu den Hauptangeklagten hervorgingen, vernichten.
Beispielsweise hat der GBA Lothar Lingen, einen Beamter des BfV, im Oktober 2014 im Geheimen vernommen. Lingen hat 2011 Akten über V-Leute geschreddert. Als dann im August 2015 die Nebenklage beantragte, Lingen als Zeugen zu laden, entgegnete die BAW die Behauptung der vorsätzlichen Aktenvernichtung sei eine Aussage ins „Blaue hinein und entgegen aller bislang vorliegenden Erkenntnisse spekulativ“. Spätestens seit der Aussage Lingens vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags 2016 ist jedoch unstrittig, dass die Akten vorsätzlich zum Schutz der eigenen Behörden vernichtet wurden, was die BAW stets geleugnet hatte.
Im Prozess stützte sich die BAW in ihrem Schlussplädoyer zuletzt in vielen Punkten auf die von der Nebenklage vorgebrachten Beweise. Andere werden dagegen gekonnt ignoriert, wie etwa die Untersuchung des Forensic Architecture Institute zur Verstrickung des V-Manns Temme im Kasseler Mord an Halit Yozgat. Auch hier haben andere die Arbeit übernommen, die spätestens nach Auffliegen des NSU im Jahre 2011 von staatlicher Seite hätte geleistet werden müssen. Erst wissenschaftliche Analysen, akribische Recherchen und ein unermüdlicher Aktivismus machen es möglich sich ein Bild zu machen, wie weitreichend sich der NSU-Komplex darstellt.
Geheimhaltung
Die BAW rechtfertigt die Nicht-Behandlung einiger Themenkomplexe damit, dass der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe nur ein Ausschnitt der Ermittlungen sei. Es gäbe weitere Ermittlungsverfahren. Als oberste Anklagebehörde entscheidet die BAW selbst, welche der gewonnenen Informationen veröffentlicht und welche geheim gehalten werden.
Unklar bleibt jedoch, warum wann gewonnene Erkenntnisse in den Prozess einführte bzw. nicht einführte. Laut Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens erfolgte dies willkürlich. Zudem messe die BAW mit zweierlei Maß. Während Verhörprotokolle von Personen aus der rechten Szene und V-Leuten mit dem Argument des Schutzes ihres Persönlichkeitsrechts zurück gehalten wurden, sind polizeiliche Akten zu den Ermittlungen mit höchstpersönlichen Informationen über den engsten Umkreis der Familien der Ermordeten in den Prozess eingeführt und somit öffentlich gemacht worden.
Während des gesamten Prozesses wurden immer wieder systematisch Ermittlungsergebnisse zurückgehalten und Verfahrensakten nur sehr selektiv eingereicht oder zugänglich gemacht. Dadurch wurde insbesondere die Arbeit der Nebenklage, die bei der Aufklärung vollumfänglich berücksichtigt werden müsste, erheblich erschwert. Durch die Behinderung der BAW im Prozess blieb ihr die umfassende Rekonstruktion der Tatumstände verwehrt. So wissen die Familien der Ermordeten beispielsweise bis heute nicht, warum gerade sie ausgewählt wurden und welche potentielle Unterstützer*innenkreise vor Ort weiterhin existieren.
Die BAW hätte die Chance gehabt, Strukturen aufzuzeigen, Rassismus zu benennen und Verantwortlichkeit ein zu fordern. Dies wurde verpasst. Deswegen fordern wir Aufklärung.
Wir fragen:
Wer ist für die Mordserie, die Anschläge und den Terror verantwortlich?
Wer ist das Netzwerk und welche Rolle spielten die Verfassungsschutz-behörden und die Ermittler*innen bei der Vertuschung der Taten?
Warum wurden Informationen systematisch zurückgehalten?
Und welches Ziel verfolgte die BAW im Prozess?
Wir werfen der BAW vor, naheliegende Ermittlungen in der Neonazi-Szene erst gar nicht aufgenommen und die Aufklärungsbemühungen der Vertreter*innen der Nebenklage im Verfahren kontinuierlich erschwert zu haben. Durch die Fokussierung auf den NSU als abgeschottetes Trio hat die BAW Mitwisser*innen und Beteiligte aus der rechten Szene sowie staatlichen Behörden wider besseres Wissen geschützt.
[1] Anklage des Tribunals NSU-Komplex auflösen, S.68.
[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/muenchen-streit-im-nsu-prozess-was-wollen-sie-schuetzen-1.2958468)
Posted: July 9th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Vortrag: Aktion Standesamt – Meine 3. Option
Aktion Standesamt 2018: Es gibt mehr als 2 Geschlechter! Meine 3. Option.
Am 14.07. 2018 organisiert der Arbeitskreis Zu Recht eine Informationsveranstaltung zur Kampagne mit Fritze Boll. Los geht es ab 19.30 Uhr in der Kollektivkneipe Leo:16 in Münster.
Spätestens seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 3. Option treten die Grundrechte und der Anspruch auf gleiche Teilhabe intergeschlechtlicher und nicht-binärer – sich also weder männlich noch weiblich verstehender – Menschen in den Fokus der Öffentlichkeit. Von der Rechtsordnung werden sie bisher jedoch nicht mitgedacht – das muss sich bis Ende des Jahres durch ein neues Gesetz ändern.
Die Kampagne Aktion Standesamt 2018 engagiert sich für ein queeres Personenstandsrecht, das intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen berücksichtigt und effektiv vor Diskriminierung schützt. Das bundesweite Bündnis aus Trans*, Inter* und queeren Gruppen, setzt sich sowohl für die Abschaffung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten, als auch für eine selbstbestimmte dritte Option ein: Bei Geburt soll der Eintrag für alle offen bleiben. Später kann sich jede Person, die das wünscht, die Geschlechtsbezeichnung eintragen lassen, die für sie die richtige ist.
Die Kampagne richtet sich an alle, denen die aktuellen Eintragungsverfahren und Eintragungsoptionen nicht ausreichen. Unterstützende Kompliz*innen aller Geschlechter sind willkommen.
Mehr Informationen zur Aktionswoche der Kampagne im Oktober findet ihr unter: https://aktionstandesamt2018.de/ oder unter https://www.facebook.com/AktionStandesamt/
Posted: July 9th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Kein Schlussstrich! Demo in Münster am 11.07.
In Gedenken an:
Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat, Michèle Kiesewetter
Am 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben und Carsten Sch. Nun geht der Prozess nach etwa 400 Verhandlungstagen zu Ende. Unabhängig davon, welchen Ausgang der Prozess nimmt: Für uns bleiben mehr Fragen als Antworten.
Denn nach fünf Jahren lässt sich ein frustrierendes Fazit ziehen: Noch immer hat es keine umfassende Aufklärung gegeben, noch immer wird rechte Gewalt verharmlost, noch immer darf sich der Verfassungsschutz als Beschützer inszenieren, noch immer hat diese Gesellschaft Rassismus nicht überwunden, noch immer ist es nötig auf den institutionellen Rassismus in Deutschland hinzuweisen.
Wir wollen daher am ersten Tag der Urteilsverkündung mit euch auf die Straße gehen. Denn wir werden den NSU nicht zu den Akten legen. Das Ende des Prozesses kann und darf nicht das Ende der Auseinandersetzung mit dem NSU und der Gesellschaft sein, die ihn möglich machte.
Kein Schlussstrich! – NSU-Komplex aufklären und auflösen!
Verfassungsschutz auflösen – V-Leute abschaffen!
Dem aktuellen rassistischen Terror gegen Geflüchtete und Migrant*innen entgegentreten!
Rassismus in Behörden und Gesellschaft bekämpfen!
Wir wünschen uns, dass die Opfer und Betroffenen des NSU im Vordergrund stehen und die Veranstaltung nicht durch Parteien vereinnahmt wird. Wir möchten Parteiorganisationen bitten, dies bei ihrem Auftreten auf der Demonstration zu berücksichtigen.
Posted: July 9th, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Redebeitrag bei Demo am 22.6. in Münster
“Die Bevölkerung ist verunsichert!”, so heißt es allenthalben. Statt darauf mit eingehenderen Analysen und darauf basierenden, fundierten politischen Maßnahmen zu reagieren, hat die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW beschlossen zu tun, was gerade überall in Deutschland Landesregierungen tun: Auf populistische Aussagen mit einer populistischen Gesetzesänderung zu reagieren.
Dagegen wenden wir uns als kritische Jurastudierende aus Münster. Wir denken, dass das neue Polizeigesetz eine drohende Gefahr für ganz grundlegende rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien darstellt und auf unverhältnismäßige Weise unser aller Freiheit einschränkt.
Aber was ist eigentlich so ein Polizeigesetz?
Ein Polizeigesetz gibt der Polizei rechtliche Grundlagen dafür einzuschreiten, wenn noch kein Schaden entstanden ist. Anders als bei der Strafverfolgung, geht es im Polizeirecht um die Verhinderung der Entstehung von Schäden. Dafür sehen Polizeigesetze den Begriff der “Gefahr” vor, die bestehen muss, damit die Polizei einschreiten darf. Bisher mussten konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintritt, wenn die Polizei jetzt nicht sofort handelt. Wenn ich mir vor einem Juwelierladen schwarze Handschuhe anziehe und eine Axt aus meinem Rucksack ragt, darf die Polizei mich anhalten und meine Identität kontrollieren.
Alles was weiter im Vorfeld von solchen Maßnahmen liegt, ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern der Geheimdienste. Wenn also eine Person darüber nachdenkt eine schwere Straftat zu begehen, dann gibt es Gesetze, die die Geheimdienste ermächtigen, Informationen über diese Person zu sammeln. Weil da aber ja noch unklar ist, ob und was genau passieren wird, haben Geheimdienste andere Befugnisse als die Polizei und dürfen mich gerade nicht anhalten und kontrollieren, nur weil ich mir vor meiner Haustür schwarze Handschuhe anziehe und kürzlich im Internet eine Axt gekauft habe.
Im neuen Polizeigesetz gibt es den Begriff der “drohenden Gefahr”. Dadurch wird es der Polizei ermöglicht, sehr viel früher einzuschreiten als bisher. Zu einem Zeitpunkt nämlich, der bisher den Geheimdiensten vorbehalten ist. Zu einem Zeitpunkt, in dem noch nichts passiert ist und auch noch kein konkreter Schaden droht. Zu diesem sehr frühen Zeitpunkt soll die Polizei nun schon sehr freiheitsbeschränkende Eingriffsbefugnisse bekommen. Wir werden sicher in den nächsten Beiträgen noch viel hören über Aufenthaltsgebote, Präventivhaft, Fußfessel und Videoüberwachung.
Dass es die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst gibt hat gute Gründe: Schon immer war die Polizei in Deutschland eine “starke Polizei”. Während des Nationalsozialismus war sie jedoch besonders stark und das lag zum Einen daran, dass sie zentral organisiert war und zum Anderen, dass die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten faktisch aufgelöst wurde. Die Aufweichung dieser Trennung und die bundesweite Angleichung aller Polizeigesetze der Länder an ein “Musterpolizeigesetz” ist deshalb gefährlich.
Gleichzeitig erleben wir, dass die Polizei mit immer robusterer Austattung ausgerüstet wird. Maschinengewehre, Taser, schwere Fahrzeuge, in Bayern sogar Handgranaten – Wohin führt das? Wird Deutschland sicherer, wenn die Polizistinnen und Polizisten immer anonymer, mächtiger und, wie es das Innenministerium sich wörtlich wünscht, “gewaltfähiger” werden? Nein! Es wird unsicherer, und das vor allem für Menschen, die bereits jetzt von polizeilicher Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen sind.
Wir leben – historisch betrachtet – in außergewöhnlich sicheren Zeiten. Wir wollen in Freiheit leben. Wir wollen, dass Grundrechte mehr sind als bloße Lippenbekenntnisse. Wir wollen, dass die ständige Erweiterung von polizeilichen Befugnissen aufhört. Deswegen lehnen wir das neue Polizeigesetz ab und fordern die klare Einhaltung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten.
Die Entscheidung über das Gesetz sollte eigentlich am 11. Juli fallen. Mittlerweile hat auch die Regierung eingesehen, dass weite Teile des neuen Gesetzes verfassungswidrig sind und hat die Entscheidung verschoben. Das ist auch das Resultat unserer Proteste! Lasst uns an dieser Stelle weitermachen! Lasst uns uns gemeinsam gegen die Verschiebung der Maßstäbe stellen und lasst uns weiter Widerstand leisten!
Posted: June 2nd, 2018 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on Wiederholung der Lesung “Alltäglicher Ausnahmezustand” + WORKSHOP
***english and french below***
Im Rahmen der Münsteraner Wochen gegen Rassismus wollten wir gemeinsam einer Lesung aus dem Buch „Alltäglicher Ausnahmezustand – Institutionalisierter Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden“ zuhören und anschließend über das Thema „Racial Profiling“ diskutieren.
Die Lesung musste aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und wird nun am *15.06.2018 um 18 Uhr im Café Specops* nachgeholt.
Zudem organisieren wir am *23.06.2018 von 12.00-17.30 Uhr in der Kollektivkeipe Leo:16* einen Workshop zum Thema “Was tun bei rassistischen Polizeikontrollen?”.
Zum Workshop ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte schreibt an akzurecht@riseup.net.
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1. Lesung: Alltäglicher Ausnahmezustand
Polizeikontrollen müssen durch tatsächliche Verdachtsmomente begründet sein, das fordern demokratisch legitimierte Regeln und die Rechtsprechung der deutschen und europäischen Justiz. Aber wie ist damit umzugehen, dass oft rassistische Kriterien in der Kontrollpraxis eine Rolle spielen? Wie kommt es dazu? Was macht „Racial Profiling“ mit den Betroffenen?
Nur durch eine öffentliche Debatte sehen wir als Veranstalter*innen die Möglichkeit, dass jede*r Einzelne eigene rassistische Denk- und Verhaltensmuster kritisch hinterfragt und damit über Rassismus in individueller, aber auch institutionalisierter Form sprechen kann.
Das Buch „Alltäglicher Ausnahmezustand“ wurde von der Kampagne für Opfer von rassistischer Polizeigewalt (KOP) herausgegeben. Die Gruppe befasst sich unter anderem konkret mit der Polizeipraxis des „Racial Profiling“, der Dokumentation und Aufklärung rassistischer Polizeiangriffe und -übergriffe sowie der Begleitung der Opfer und der Vermittlung zu Beratungsstellen.
Im Rahmen der Veranstaltung dürfen wir als Diskussionsteilnehmer Biplab Basu von KOP aus Berlin begrüßen.
Die Lesung und Diskussionsveranstaltung soll die Möglichkeit bieten, das Augenmerk auch auf die Situation und den Umgang mit der Thematik in der Stadt Münster zu richten.
An diesem Abend wird es die Möglichkeit einer Übersetzung in englischer, französischer und arabischer Sprache geben.
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Lecture et discours sur le sujet: „Le Profilage Racial“
Avec Biplab Basu de la „Campagne pour les victimes de la violence policière raciste“.
Des extraits du livre „Alltäglicher Ausnahmezustand – Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden“ seront lus.
Traduction en englais, francais et arabe est possible
Organisateurs-trices: Bündnis gegen Abschiebungen et AK zu Recht Münster.
Quand? Vendredi, 15.06.2018 à 18 Uhr
Où? SpecOps, Von-Vincke-Straße 5, 48143 Münster
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Lecture and discussion on “Racial Profiling”
With Biblap Basu, member of KOP (Initiative for the Victims of racist Police Violence) will read from the book “Alltäglicher Ausnahmezustand – Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden“ (“Ordinary Exceptional State – Institutionalized Racism within German Prosecution Authorities).
Translation in english, arab and french is offered.
Organized by Bündnis gegen Abschiebungen and AK Zu Recht Münster.
When? Friday, 15th of June 2018, 18 h.
Where? Specops, Von-Vincke-Straße 5, 48143 Münster
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2. Workshop: Was tun bei rassistischen Polizeikontrollen?
Kennst Du das? Im Zug oder am Bahnhof, im Park oder mitten in der Stadt – die Polizei kontrolliert nicht-weiße Menschen. Oder Du siehst wie PolizistInnen Menschen schlagen, fesseln und mitnehmen. Du denkst, dass irgendetwas nicht stimmt und Rassismus eine Rolle spielt. Aber vielleicht hat die Kontrolle einen Grund? Vielleicht gab es etwas, was Du nicht mitbekommen hast. Oder vielleicht ist es eine typische „racial profiling“-Situation. Du möchtest eingreifen … aber wie? Du bist unsicher, ob und wie in dieser Situation eingegriffen werden kann. Oder du hast Angst, was passieren kann, wenn du dich mit der Polizei anlegst: Schläge? Verhaftung? Anzeige gegen Dich?
In diesem Workshop thematisieren wir das System rassistischer Polizeigewalt und den alltäglichen Ausnahmezustand für die Betroffenen. Ausgehend von ihren Perspektiven entwickeln wir gemeinsam Schritte praktischer Solidarität.
Gemeinsam mit KOP Kiel wollen wir uns Zeit nehmen um Handlungsstrategien zu entwickeln.