DIE NEUEN §§113, 114 STGB: INDIVIDUALSCHUT FÜR POLIZIST*INNEN?
Posted: June 23rd, 2017 | Author: akzurecht | Filed under: General | Comments Off on DIE NEUEN §§113, 114 STGB: INDIVIDUALSCHUT FÜR POLIZIST*INNEN?Am 27. April 2017 wurde eine erneute Verschärfung der Widerstandsdelikte im Bundestag beschlossen. Unter dem Titel “Schubsen gleich drei Monate Gefängnis?” wurde in den letzten Wochen viel diskutiert, was die Neufassung der §§ 113, 114 StGB tatsächlich bedeuten wird und welche Konsequenzen sie insbesondere für die Versammlungsfreiheit haben wird. Nicht nur der tatbestandliche Anwendungsbereich wird erweitert, auch das Mindeststrafmaß wird auf drei Monate erhöht. Kritik über die Unverhältnismäßigkeit der Regelung kommt von vielen Seiten.
Stimmt es, dass ein Anstieg der Gewalt gegen Polizist*innen zu beobachten ist? Was sagt uns eigentlich die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)? Wird legitimer Protest durch die Verschärfung kriminalisiert? In der Woche nach den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg wollen wir gemeinsam mit unseren Gästen: Rechtsanwältin Angela Furmaniak und Prof. Dr. Tobias Singelnstein darüber sprechen, was sich konkret verändern wird und wie sich die Änderungen auch auf die anwaltliche Praxis auswirken werden.
Die Veranstaltung findet am 10. 07. 2017 um 19 Uhr (st.) im S2 stattund wird in Kooperation von AK zu Recht, Kritische Jurist*innen Münster, IL Münster organisiert.
Rechtsanwältin Furmaniak arbeitet als Strafverteidigerin und als Anwältin für Asyl- und Polizeirecht in Lörrach. Dabei versteht sie ihre Arbeit gerade auch als kritische Auseinadersetzung mit aktuellen
Entwicklungen in den genannten Rechsgebieten, gekennzeichnet durch mehr Sicherheitsüberwachung durch staatliche Stellen und eine Beschränkung von Freiheitsgrundrechten.Tobias Singelnstein lehrt als Professor für Kriminologie an der Ruhr Uni Bochum und setzt sich schwerpunktmäßig mit Polizeigewalt, informationeller Selbstbestimmung und allgemeinen Fragen des Strafrechts auseinander.